Korrektur von Lippen- und Zungenbändchen

Am häufigsten sind Korrekturen von Lippen- und Zungenbändchen erforderlich, wenn diese funktionielle oder ästhetische Störungen verursachen.

Tief ansetzende Bändchen, auch im Wangenbereich können beim bezahnten Patienten zu Zahnfleischrückgang führen. Beim Prothesenträger können sie den Prothesenhalt verschlechtern, da die Ansaugung der Prothese verhindert wird.

Lippen- und Zungenbändchen sollten in jedem Fall korrigiert werden, wenn sie das Wachstum der Zähne oder die Sprachfunktion beim Kind beeinträchtigen.

Bei tief ansetzenden, straffen Lippenbändchen treten häufig ästhetisch unschöne Zahnlücken – sogenannte Diastemas – auf.

Mit einer kleinen Operation unter örtlicher Betäubung korrigieren wir das Lippenbändchen. Wird dies frühzeitig durchgeführt, kann sich eine Zahnlücke zwischen den Schneidezähnen teilweise auch von selbst schließen.

Eine begleitende kieferorthopädische Abklärung ist jedoch empfehlenswert.

In seltenen Fällen kann das Zungenbändchen zu breit und verkürzt sein. Dies schränkt die Beweglichkeit der Zunge ein.

Bei Kindern kann dadurch die Sprachentwicklung und die Nahrungsaufnahme beeinträchtigt sein. Ihre Zahnärztin für Oralchirurgie empfiehlt daher, den Eingriff möglichst frühzeitig durchführen zu lassen.